Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wärmwerk GmbH für handwerkliche Leistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Wärmwerk GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von handwerklichen Leistungen, insbesondere im Bereich Heizungs-, Sanitär- und Installationstechnik.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung oder
- Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer.
3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
Technische Änderungen sowie Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben bleiben vorbehalten, soweit sie die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen
- Mahnkosten zu berechnen
5. Ausführungsfristen
Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
- alle notwendigen Genehmigungen vorliegen
- der Zugang zur Baustelle gewährleistet ist
- notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser etc.) bereitgestellt werden
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann sich die Ausführungszeit verlängern und zusätzliche Kosten entstehen.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
- die Leistung ohne wesentliche Mängel fertiggestellt wurde und
- der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen verweigert.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet:
- uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
11. Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt:
- die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen
- entgangenen Gewinn geltend zu machen
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.