HEIZUNG

BEG-Reform 2026: Was sich bei der Heizungsförderung ändern soll

BEG-Reform 2026: Was sich bei der Heizungsförderung ändern soll

Die BEG wird umgebaut – aber nicht abgeschafft

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bestehen, soll aber grundlegend neu ausgerichtet werden. Das erklärte Ziel: eine stärkere soziale Staffelung der Zuschüsse bei gleichzeitig sinkendem Gesamtförderniveau. Hintergrund sind die Sparvorgaben im Klima- und Transformationsfonds, aus dem die Förderung finanziert wird. Für Eigentümerinnen und Eigentümer heißt das: Wer in den nächsten Jahren die Heizung tauscht, sollte die Entwicklung kennen – denn die heute noch hohen Boni sollen schrittweise zurückgeführt werden.

Wichtig vorweg: vieles ist geplant, nicht beschlossen

Die hier beschriebenen Punkte beruhen auf dem aktuellen Diskussions- und Planungsstand. Konkrete Startdaten, Prozentsätze und Höchstgrenzen können sich bis zum Inkrafttreten noch ändern – ein verbindliches Datum steht bislang nicht fest. Bis eine neue Regelung tatsächlich in Kraft tritt, gelten die heutigen Förderbedingungen weiter. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald belastbare Zahlen vorliegen. Für Ihr konkretes Vorhaben ist ohnehin immer der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Stand maßgeblich.

Sozialere Staffelung: mehr für niedrige Einkommen

Der Einkommensbonus soll künftig feiner gestaffelt werden – und erstmals eine neue Einkommensgruppe erreichen:

  • zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €: 40 %
  • 30.000 – 40.000 €: 30 %
  • 40.000 – 50.000 €: 10 % (neu)

Zusätzlich ist ein Kinderbonus geplant: Leben minderjährige Kinder im Haushalt, soll die maßgebliche Einkommensgrenze rechnerisch einmalig um 10.000 € sinken – unabhängig von der Kinderzahl. Dadurch können Familien leichter in eine höhere Förderstufe rutschen. Beispiel: Bei 39.999 € Haushaltseinkommen und zwei Kindern zählt rechnerisch nur noch ein Einkommen von 29.999 € – und damit der volle Einkommensbonus von 40 %.

ERSTEINSCHÄTZUNG

Passende Förderwege vorsortieren

Der Check zeigt, welche Programme für Ihre Ausgangssituation grundsätzlich relevant sein könnten.

Unverbindliche Orientierung auf Basis Ihrer Angaben. Eine belastbare Planung erfordert die Prüfung des Gebäudes und der Anlage.

Sinkende Bemessungsgrundlage und schrumpfende Boni

Gleichzeitig sollen die absoluten Förderhöhen zurückgehen. Drei Punkte sind besonders relevant:

  • Förderfähige Kosten: Der heutige Höchstwert von 30.000 € für die erste Wohneinheit soll auf 28.000 € starten und danach alle sechs Monate um 750 € weiter sinken. Auch wenn die Prozentsätze gleich bleiben, sinkt so der absolute Zuschuss Schritt für Schritt.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Der heutige Bonus von 20 % für den Austausch alter fossiler Heizungen soll nicht sofort entfallen, sondern alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte zurückgeführt werden – bis auf 0 %.
  • Effizienzbonus für Wärmepumpen: Er soll vollständig gestrichen werden. Effiziente Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Anlagen und natürliche Kältemittel verlieren damit ihren gesonderten Bonus – natürliche Kältemittel dürften zugleich zum Standard werden.

Wer den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung ohnehin plant, profitiert also aktuell noch von einem vergleichsweise hohen Förderrahmen, der künftig enger werden soll.

Neuer Europabonus und ein engerer Förderrahmen ab 2027

Für einen späteren Zeitpunkt (voraussichtlich ab Anfang 2027) ist ein Bonus von 15 % für in Europa produzierte Wärmepumpen im Gespräch – bei gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung um denselben Umfang. Parallel soll die Förderung stärker auf den eigentlichen Kern zielen: den Wechsel von einer fossilen zu einer klimafreundlichen Heizung. Diskutiert werden unter anderem der Wegfall der Förderung beim Wechsel eines bestehenden Fernwärmeanschlusses sowie Einschränkungen beim Ersatz jüngerer erneuerbarer Heizungen. Wichtig: Diese Punkte sind noch weniger konkret als die Heizungsboni – hier lohnt es, die weitere Entwicklung abzuwarten.

Was das für Sie konkret bedeutet

  • Wenn Sie ohnehin tauschen wollen: Das heutige Förderniveau ist tendenziell höher als das geplante künftige. Eine frühzeitige, saubere Planung kann sich lohnen – ohne den Fehler, überstürzt zu unterschreiben.
  • Reihenfolge einhalten: Bei den meisten BEG-Programmen muss der Antrag vor der verbindlichen Beauftragung gestellt werden. Ein vorschnell unterschriebener Auftrag kann den gesamten Förderanspruch kosten.
  • Erst Technik, dann Förderung: Heizlast, vorhandene Heizkörper und ein realistisches Anlagenkonzept gehören vor die Förderfrage. Nur so passt die beantragte Förderung am Ende auch zum Projekt.

Unser Rat für Maintal und das Rhein-Main-Gebiet

Wir verfolgen die Reform genau und bereiten Heizungsprojekte technisch so vor, dass die für eine Förderung nötigen Unterlagen stimmen – von der Heizlastberechnung bis zur Angebotsstruktur nach den jeweils geltenden Vorgaben. Wenn Sie einen Heizungstausch in den nächsten ein bis zwei Jahren erwägen, sprechen Sie uns früh an: Dann lässt sich das aktuelle Förderfenster nutzen und die Reihenfolge von Angebot, Antrag und Auftrag sauber einhalten.

Stand: Juli 2026. Alle genannten Werte beruhen auf dem aktuellen Planungsstand und sind noch nicht abschließend beschlossen.

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